Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Walsmühlen wurde durch die Mitgliederversammlung am 22.02.2013 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Norbert Rieß                       zum Ortswehrführer und die Wahl des

 

 

Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Norbert Rieß als Ortswehrführer mit Wirkung vom 08.04.2013 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen

HH-Mittel sind entsprechend eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis           mit Änderungen

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0