Sitzung: 08.04.2013 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2013/DÜM/317
Sach- und Rechtslage:
Gemäß Satzung der Freiwilligen
Feuerwehr Walsmühlen wurde durch die Mitgliederversammlung am 22.02.2013 die
Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3
Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und
seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1
BrSchG werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129
Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden Norbert Rieß zum
Ortswehrführer und die Wahl des
Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Norbert
Rieß als Ortswehrführer mit Wirkung vom 08.04.2013 für die Dauer der
Wahlperiode zu Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen
HH-Mittel sind entsprechend eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis mit Änderungen
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0