Sitzung: 25.03.2013 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2013/WIT/383
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat
die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über
die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die
Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.
Die Gemeinde Wittenförden hat für die Ausstattung
der zwei neuen Klassenräume eine Spende in Höhe von 100,00 € erhalten von der
Firma Rainer Thormählen, Dachdecker GmbH & Co KG, Bahnhofstraße 50, 19075
Holthusen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt die Annahme der Spende in Höhe von gesamt 100,00 € von
der Firma Rainer Thormählen Dachdecker GmbH & Co KG.
Finanzielle Auswirkungen
Einnahme auf dem Produktkonto 09 211 4629 in Höhe von 100,00 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0