Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Wittenförden hat für die Ausstattung der zwei neuen Klassenräume eine Spende in Höhe von 100,00 € erhalten von der Firma Rainer Thormählen, Dachdecker GmbH & Co KG, Bahnhofstraße 50, 19075 Holthusen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Annahme der Spende in Höhe von gesamt 100,00 € von der Firma Rainer Thormählen Dachdecker GmbH & Co KG.

 

Finanzielle Auswirkungen

Einnahme auf dem Produktkonto 09 211 4629 in Höhe von 100,00 €.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0