Sitzung: 22.03.2000 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 10 Ja
Vorlage: 2000/PAM/015
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Gemäß §
36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) muß jede Gemeinde alle 4 Jahre eine
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellen .Dazu wurde vom Präsidenten des
Landgerichts Schwerin die erforderliche Anzahl der Haupt - und Hilfsschöffen
für die Amtsgerichte Hagenow und Ludwigslust bestimmt.
Die
Gemeinde Pampow hat nach diesem Erlaß 2
Vorschläge zu unterbreiten
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pampow beschließt als Vorschlag für die Schöffenwahl
folgende
Kandidaten
:
Herr
Reinhold Schümann Herr Jürgen
Haiduga
Steinweg 12
Am Stiegel 21
19075 Pampow 19075 Pampow
Frau Astrid Bertram Herr Wolfgang Boschmann
Am Immenhorst 31 Stralendorfer Str. 6
19075 Pampow 19075 Pampow
Herr Elmar Niklas Frau Andrea Kiepert
Fährweg 2 Schweriner Str. 2 a
19075 Pampow 19075 Pampow
Frau Dorothee Dahlmeier
Steinweg 7
19075 Pampow
Bemerkung
:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren
folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen .
Herr Dr. Dahlmeier
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0