Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Durch den Ablauf des Zeitvertrages von Frau Petra Schröder ist es notwendig, einen neuen Wahlleiter, sowie dessen Vertreter zu wählen. Im Jahr 2013 findet die Wahl zum Bundestag statt und 2014 werden die Kommunalwahlen durchgeführt.

Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) ist für amtsangehörige Gemeinden der Amtsvorsteher die Gemeindewahlbehörde.

 

Entsprechend § 7 Abs. 3 LKWG M-V dürfen Bewerberinnen oder Bewerber nicht Mitglied der Wahlorganisation sein. Dies wäre bei den kommenden Kommunalwahlen der Fall. Somit hat der Amtsausschuss im Verhinderungsfall eine Person zum Wahlleiter zu wählen. Der Wahlleiter ist solange im Amt bis das Amt neu besetzt wird. Bei Angelegenheiten der vergangenen Kommunalwahlen zum Beispiel bei Rücktritt eines Mandatsträgers ist bei in Krafttreten des Beschlusses der neu berufene Wahlleiter zuständig.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf wählt Frau Roswitha Lähning zur Wahlleiterin, Herrn Andreas Schumann zum 1. Stellvertreter und Frau Katrin Oldorf zur 2. Stellvertreterin.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine Auswirkungen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0