Sitzung: 04.03.2013 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2013/AMT/175
Sach- und Rechtslage:
Durch den Ablauf des Zeitvertrages
von Frau Petra Schröder ist es notwendig, einen neuen Wahlleiter, sowie dessen
Vertreter zu wählen. Im Jahr 2013 findet die Wahl zum Bundestag statt und 2014
werden die Kommunalwahlen durchgeführt.
Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes über
die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz –
LKWG M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) ist für amtsangehörige
Gemeinden der Amtsvorsteher die Gemeindewahlbehörde.
Entsprechend § 7 Abs. 3 LKWG M-V dürfen Bewerberinnen oder Bewerber nicht Mitglied der
Wahlorganisation sein. Dies wäre bei
den kommenden Kommunalwahlen der Fall. Somit hat der Amtsausschuss im
Verhinderungsfall eine Person zum Wahlleiter zu wählen. Der Wahlleiter ist
solange im Amt bis das Amt neu besetzt wird. Bei Angelegenheiten der
vergangenen Kommunalwahlen zum Beispiel bei Rücktritt eines Mandatsträgers ist
bei in Krafttreten des Beschlusses der neu berufene Wahlleiter zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf wählt
Frau Roswitha Lähning zur Wahlleiterin, Herrn Andreas Schumann zum 1.
Stellvertreter und Frau Katrin Oldorf zur 2. Stellvertreterin.
Finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0