Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Mit Datum
vom 18.02.2000 ging im Amt Stralendorf eine Rechnung für die
Erschließungsarbeiten im B - Plan Nr. 6 ( 1. Änderung ) der Gemeinde , ein .
Da es
sich hierbei aufgrund der Höhe um eine Ausgabe des Vermögenshaushaltes handelt
für die kein Haushaltsansatz besteht und die gem. Hauptsatzung außerhalb der
Wertgrenzenentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der
Gemeindevertretung über diese außerplanmäßige Ausgabe notwendig.
Nach § 52
S. 1 Kommunalverfassung (KV) M - V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur
dann zulässig wenn sie unvorhergesehen und abweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Die
Erfüllung dieser Voraussetzung werden im
vorliegenden Fall angenommen .
Die
Ausgabe erfolgt in der Verm. -Hh- Stelle 3.8800. 9400 und wird aus der Kürzung der geplanten
Zuführung an die Allgemeine Rücklage, gedeckt.
Es
handelt sich hierbei um die geprüfte Schlußrechnung von 51.502,50 DM der Firma
Beckerbau Rostock GmbH, fpür das Setzen der
restlichen Hausanschlußschächte
(Uponalschächte)sowie
der damit im Zusammenhang stehenden
Ausgleichspflanzungen und Straßenbeleuchtungsanlagen .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pampow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 51.502,50
DM entsprechend der Sachdarstellung .
Dieser
Beschluß wird ausgesetzt , da diese außerplanmäßige Ausgabe in den 1. Nachtrag
der Haushaltssatzung eingearbeitet wurde.