Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 18.02.2000 ging im Amt Stralendorf eine Rechnung für die Erschließungsarbeiten im B - Plan Nr. 6 ( 1. Änderung ) der Gemeinde , ein .

Da es sich hierbei aufgrund der Höhe um eine Ausgabe des Vermögenshaushaltes handelt für die kein Haushaltsansatz besteht und die gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzenentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese außerplanmäßige Ausgabe  notwendig.

Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M - V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig wenn sie unvorhergesehen und abweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Erfüllung dieser Voraussetzung  werden im vorliegenden Fall angenommen .

Die Ausgabe erfolgt in der Verm. -Hh- Stelle 3.8800. 9400  und wird aus der Kürzung der geplanten Zuführung an die Allgemeine Rücklage, gedeckt.

Es handelt sich hierbei um die geprüfte Schlußrechnung von 51.502,50 DM der Firma Beckerbau  Rostock GmbH, fpür das Setzen der restlichen Hausanschlußschächte

(Uponalschächte)sowie der damit im Zusammenhang  stehenden Ausgleichspflanzungen und Straßenbeleuchtungsanlagen .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 51.502,50 DM entsprechend der Sachdarstellung .

 

Dieser Beschluß wird ausgesetzt , da diese außerplanmäßige Ausgabe in den 1. Nachtrag der Haushaltssatzung eingearbeitet wurde.