Sitzung: 18.04.2002 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sach- und Rechtslage:
Für die bevorstehende
Bundestags – und Landtagswahl ist durch die Gemeindewahlbehörde die Einteilung
der Gemeinden in Wahlbezirke vorzunehmen .
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow
beschließt die Einteilung der Gemeinde Warsow in
2 Wahlbezirke
Wahlraum sind
Dorfgemeinschaftshaus Kothendorf
und die Kita Warsow
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0