Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Für die bevorstehende Bundestags – und Landtagswahl ist durch die Gemeindewahlbehörde die Einteilung der Gemeinden in Wahlbezirke vorzunehmen .

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die Einteilung der Gemeinde Warsow in

 

 

 

             2 Wahlbezirke

 

Wahlraum sind Dorfgemeinschaftshaus Kothendorf

und die Kita Warsow

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   2

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0