Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß §§ 45, 47 in Verbindung mit § 144 Kommunalverfassung M-V  ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zu beschließen.

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) ist die Haushaltssystematik vollständig geändert worden, so dass eine direkte Vergleichbarkeit zum Vorvorjahr (2011) nicht möglich ist. Die prozentuale Amtsumlage steigt von 16,82% auf 17,79 %. Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen, insbesondere dem vom Innenministerium M-V neu vorgeschriebenen Vorbericht, zu entnehmen.

Der Haushalt ist aufgrund der geplanten Kreditaufnahme i.H.v. 307,0 TEUR für die Modernisierung des Sportplatzes, genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses des Amtes Stralendorf beschließt der Amtsausschuss die Haushaltssatzung 2013 mit Ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

gemäß den Festlegungen der Haushaltssatzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen

 sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0