Sitzung: 04.03.2013 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2012/AMT/170
Sach- und Rechtslage:
Gemäß §§ 45, 47 in
Verbindung mit § 144 Kommunalverfassung M-V
ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen
Haushaltsjahres zu beschließen.
Durch die Einführung
des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) ist die Haushaltssystematik
vollständig geändert worden, so dass eine direkte Vergleichbarkeit zum Vorvorjahr
(2011) nicht möglich ist. Die prozentuale Amtsumlage steigt von 16,82% auf 17,79
%. Die weiteren Erläuterungen
sind den Anlagen, insbesondere dem vom Innenministerium M-V neu
vorgeschriebenen Vorbericht, zu entnehmen.
Der Haushalt ist aufgrund der geplanten
Kreditaufnahme i.H.v. 307,0 TEUR für die Modernisierung des Sportplatzes,
genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des
Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses des Amtes Stralendorf beschließt
der Amtsausschuss die Haushaltssatzung 2013 mit Ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
gemäß den
Festlegungen der Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung,
während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0