Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow bietet die Laternenmasten in der Schweriner zur Werbung an .

Die WUS Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin  Schwerin zahlt der Gemeinde

jährlich 80,00 DM/Jahr  und Werbeträger.

Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres, Vertragsdauer  6 Jahre.

Der Hauptaussschuß hat dem Vertrag bereits zugestimmt.

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt, die Vermietung der Laternenmasten in der

Schweriner Straße zu Werbezwecken  mit Firmenwerbung zum ständigen Verbleib und

Werbung für zeitlich begrenzte Veranstaltungen an die WUS Werbeveranstaltungsgesellschaft mbH Schwerin.

Dazu werden zwei Verträge abgeschlossen .

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu schließen.

(2 Unterschriften durch Stellvertreter notwendig )

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0