Sitzung: 18.04.2002 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow bietet die Laternenmasten in der
Schweriner zur Werbung an .
Die WUS Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin Schwerin zahlt der Gemeinde
jährlich 80,00 DM/Jahr
und Werbeträger.
Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31.12. des laufenden
Jahres, Vertragsdauer 6 Jahre.
Der Hauptaussschuß hat dem Vertrag bereits zugestimmt.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt, die Vermietung
der Laternenmasten in der
Schweriner Straße zu Werbezwecken mit Firmenwerbung zum ständigen Verbleib und
Werbung für zeitlich begrenzte Veranstaltungen an die
WUS Werbeveranstaltungsgesellschaft mbH Schwerin.
Dazu werden zwei Verträge abgeschlossen .
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu
schließen.
(2 Unterschriften durch Stellvertreter notwendig )
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0