Sitzung: 22.03.2000 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 11 Ja
Vorlage: 2000/PAM/014
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung Pampow hat auf ihrer Sitzung am 08.12.1999 den Beschluß zur
5.
Änderung des B- Planes Nr. 8 gefaßt. Die vorgeschlagene Verschiebung der
Nutzensartengrenze berührte nicht die
Grundzüge der Planung, deshalb wurde die Änderung auf der Basis des § 13 BauGB
durchgeführt. Die Betroffenenbeteiligung erfolgte auf der Basis des § 13 (2) in
Verbindung mit dem § 3 (2) BauGB.
Die
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 04.02.00 bis 06.03.00.
Anregungen
und Hinweise von Bürgern gingen in diesem Zeitraum nicht ein.
Beschluß:
1.Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 8
5. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und
Begründung, der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wurden von der
Gemeindevertretung mit dem als Anlage
beigefügten Ergebnis geprüft: (siehe dazu Anlage zum Abwägungsbeschluss).
Diskussionsgrundlage
war die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen.
Danach
ergeben sich die in der Tabelle zusammengestellten Abwägungsvorschläge:
- berücksichtigte Anregungen
- teilweise berücksichtigte
Anregungen
- nicht berücksichtigte Anregungen.
Die
nichtabwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangenen
Anregungen
werden - soweit sie von Bedeutung für den
B- Plan Nr. 8, 5. Änderung
sind - in der Begründung berücksichtigt.
2.Das Amt
Stralendorf wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger,
die Anregungen geäußert haben, von dem Ergebnis der Prüfung unter Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregun gen sind bei
der Vorlage des Bebauungsplanes Nr. 8 , 5. Änderung zur Genehmigung mit einer
Stellungnahme beizufügen .
3. Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 8, 5. Änderung als Satzung.
Die
Begründung wird gebilligt .
4. Das
Amt wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 8 , 5. Änderung dem Landkreis
anzuzeigen .
5. Die
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 8 , 5. Änderung vorgebrachter Anregungen wird
von der Gemeindevertretung wie oben
dargestellt beschlossen . ( Abwägungsbeschluss)
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern waren
keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0