Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Pampow hat auf ihrer Sitzung am 08.12.1999 den Beschluß zur

5. Änderung des B- Planes Nr. 8 gefaßt. Die vorgeschlagene Verschiebung der Nutzensartengrenze  berührte nicht die Grundzüge der Planung, deshalb wurde die Änderung auf der Basis des § 13 BauGB durchgeführt. Die Betroffenenbeteiligung erfolgte auf der Basis des § 13 (2) in Verbindung mit dem § 3 (2) BauGB.

Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 04.02.00 bis 06.03.00.

Anregungen und Hinweise von Bürgern gingen in diesem Zeitraum nicht ein.

 

Beschluß:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 8

 5. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, der Beteiligung der Träger       öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung  mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis geprüft: (siehe dazu Anlage zum Abwägungsbeschluss).

Diskussionsgrundlage war die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen.

Danach ergeben sich die in der Tabelle zusammengestellten Abwägungsvorschläge:

            - berücksichtigte Anregungen

            - teilweise berücksichtigte Anregungen

            - nicht berücksichtigte Anregungen.

 

Die nichtabwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen

Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den  B- Plan Nr.  8, 5. Änderung sind  - in der Begründung berücksichtigt.

 

2.Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen geäußert haben, von dem Ergebnis der Prüfung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregun gen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes Nr. 8 , 5. Änderung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr.  8, 5. Änderung als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt .

 

4. Das Amt wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 8 , 5. Änderung dem Landkreis anzuzeigen .

 

5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 8 , 5. Änderung vorgebrachter Anregungen wird von der  Gemeindevertretung wie oben dargestellt beschlossen . ( Abwägungsbeschluss)

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24   der Kommunalverfassung  des Landes Mecklenburg - Vorpommern waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.  

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                                    0