Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 28.01.2002 forderte die Rechts- und Kommunalaufsicht Ludwigslust die Gemeinde Stralendorf auf, eine überarbeitete Hundesteuersatzung vorzulegen.

In Anlehnung an die Hundehalterverordnung M/V und die Musterhundesteuersatzung des Innenministeriums aus dem Jahre 1996 ist eine neue Hundesteuersatzung erarbeitet worden.

Diese anliegende Satzung hat der Rechtsaufsicht bereits zur Prüfung vorgelegen. Bedenken wurden seitens der Rechts- und Kommunalaufsicht nicht geäußert.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Hundesteuersatzung.
  2. Die Gemeindevertretung fordert das Amt auf, die beschlossene Hundesteuersatzung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Hundesteuersatzung nach Genehmigung der Aufsicht auszufertigen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0