Sitzung: 31.01.2013 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2013/STR/443
Sach- und Rechtslage:
Mit
dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik
alte Deponie Stralendorf“ vom 18.10.2012 wurde das städtebauliche
Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Deponie Stralendorf begonnen und mit der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 auf der Grundlage des
Vorentwurfs des B-Plans inkl. der Begründung und „Technischen Beschreibung zur
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der stillgelegten Deponie Stralendorf“
weitergeführt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
wurden zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken
wurden - soweit verfahrensrelevant - berücksichtigt und in die Entwurfsfassung
des B- Plans eingearbeitet.
Die
Auswertung der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung (s. Anlage 1), der
Entwurf zum Bebauungsplan inkl. Planzeichnung und Begründung liegen vor. Des
Weiteren wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs.4 und § 2a BauGB sowie ein
Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet und der Begründung als Anlage beigefügt.
Mit
dem vorliegenden Entwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
BauGB erfolgen.
Die
Fläche gilt infolge der Vornutzung als Deponie und der dadurch hervorgerufenen
nachhaltigen Veränderungen entsprechend § 32 Abs. 2 Nr. 2 Erneuerbare Energien
Gesetz (EEG) als Konversionsfläche und verfügt somit über die notwendigen
Vergütungsvoraussetzungen für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche
Netz.
Größere Photovoltaikanlagen stellen keine priviligierten
Bauvorhaben im Sinne des § 35 BauGB dar. Aufgrund von Art und Umfang sowie Lage
des Vorhabens im Außenbereich wird zur Schaffung des Baurechtes und der
Erlangung der Vergütungsfähigkeit die Aufstellung eines Bebauungsplans im
Regelverfahren erforderlich.
Für
das nach § 11 BauNVO somit als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Photovoltaik“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und
der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als
aufgeständertes System inkl. zugehöriger Nebenanlagen als zulässig.
Das ca. 11,35 ha große Plangebiet
befindet sich östlich der Gemeinde Stralendorf, südlich der Kreisstraße K 62
auf dem Gelände der alten Deponie Stralendorf. Das übrige Umland prägen Ackerflächen sowie ein Waldgebiet im Osten.
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß §
3 Abs.1 BauGB fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 07.11.2012 bis 06.12.2012
statt. Es wurde die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen
sowie den Vorentwurf einzusehen. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen
vorgebracht. Die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung wurden
ausgewertet und im B-Plan-Entwurf berücksichtigt. Die Ergebnisse der Prüfung
gehen aus Anlage 1 hervor und sind Bestandteil des Beschlusses.
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie
Stralendorf“ sowie die zugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3.
Das Amt
Stralendorf wird beauftragt, den Entwurf des B-Planes inkl. Begründung und
Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
4.
Das Amt
Stralendorf wird weiterhin beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung
zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs.2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern. Diese Beteiligung soll parallel zur
öffentlichen Auslegung erfolgen.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0