Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“ vom 18.10.2012 wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Deponie Stralendorf begonnen und mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 auf der Grundlage des Vorentwurfs des B-Plans inkl. der Begründung und „Technischen Beschreibung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der stillgelegten Deponie Stralendorf“ weitergeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken wurden - soweit verfahrensrelevant - berücksichtigt und in die Entwurfsfassung des B- Plans eingearbeitet.

 

Die Auswertung der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung (s. Anlage 1), der Entwurf zum Bebauungsplan inkl. Planzeichnung und Begründung liegen vor. Des Weiteren wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs.4 und § 2a BauGB sowie ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet und der Begründung als Anlage beigefügt.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Fläche gilt infolge der Vornutzung als Deponie und der dadurch hervorgerufenen nachhaltigen Veränderungen entsprechend § 32 Abs. 2 Nr. 2 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als Konversionsfläche und verfügt somit über die notwendigen Vergütungsvoraussetzungen für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz.

 

Größere Photovoltaikanlagen stellen keine priviligierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 BauGB dar. Aufgrund von Art und Umfang sowie Lage des Vorhabens im Außenbereich wird zur Schaffung des Baurechtes und der Erlangung der Vergütungsfähigkeit die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren erforderlich.

 

Für das nach § 11 BauNVO somit als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger Nebenanlagen als zulässig.

Das ca. 11,35 ha große Plangebiet befindet sich östlich der Gemeinde Stralendorf, südlich der Kreisstraße K 62 auf dem Gelände der alten Deponie Stralendorf. Das übrige Umland prägen Ackerflächen sowie ein Waldgebiet im Osten.

 

Beschlussvorschlag:

1.   Gemäß § 3 Abs.1 BauGB fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 07.11.2012 bis 06.12.2012 statt. Es wurde die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen sowie den Vorentwurf einzusehen. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und im B-Plan-Entwurf berücksichtigt. Die Ergebnisse der Prüfung gehen aus Anlage 1 hervor und sind Bestandteil des Beschlusses.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik alte Deponie Stralendorf“ sowie die zugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.   Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den Entwurf des B-Planes inkl. Begründung und Umweltbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

4.   Das Amt Stralendorf wird weiterhin beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs.2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Diese Beteiligung soll parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgen.

5.  Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine Auswirkungen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0