Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 26.06.1997 wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluß (Beschluß Nr. 10/94-99/6000/024 – 612602) gefaßt. Die Verfahrensakte wurde durch das Amt Wittenburg Land jedoch nicht zur Genehmigung eingereicht. Erst nachdem die Gemeinde Parum an die Gemeinde Dümmer  angegliedert wurde erfolgte die weitere Bearbeitung und Zusammenstellung der Verfahrensakte im Amt Stralendorf.

Am 21.02.2001 wurde der Antrag auf Genehmigung im Landratsamt Ludwigslust gestellt. Dieser Antrag mußte am 07.05.2001 zurückgezogen werden, da das vorliegende Lärmschutzgutachten als erneuerungsbedürftig zurückgewiesen wurde. Die Weiterbearbeitung erfolgte mit Billigung der Gemeindevertretung.nach der Überarbeitung wurde die Verfahrensakte am 04.07.2001 erneut zur Genehmigung eingereicht. Das erneute Lärmschutzgutachten wurde durch den verantwortlichen Fachdienst nicht anerkannt , so daß eine weitere Überarbeitung mit dem Fachdienst gemeinsam erfolgte . Das nunmehr erarbeitete und anerkannte Gutachten sieht einen Lärmschutzwall vor, dabei mußten nochmals die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und des Straßenbauamtes eingeholt werden. Die Zustimmungen liegen jetzt vor, im beiliegenden Ergänzungsprotokoll zur Abwägung wurde die Erfüllung der Auflagen und Hinweise dargestellt. Eine erneute Auslegung erscheint nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung nicht verändert wurden und die Stellungnahmen der betroffenen TÖB´s vorliegen .

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Das Protokoll der Abwägungsergänzung wird bestätigt und die Abwägung beschlossen .

2.                   Im Beschluß Nr. 10/94-99 / 6000/024-612602    vom 26.06.97 wird der Satzungsbeschluß aufgehoben .

3.                   Die Satzung wird in der nunmehr vorliegenden Form beschlossen und die Begründung gebilligt.

4.                   Die betroffenen TÖB´s sind im Ergebnis der Abwägungsergänzung zu unterrichten

5.                   Der  B- Plan Nr. 1 “Parum” ist zur Genehmigung einzureichen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0