Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 26.06.1997 wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluß
(Beschluß Nr. 10/94-99/6000/024 – 612602) gefaßt. Die Verfahrensakte wurde
durch das Amt Wittenburg Land jedoch nicht zur Genehmigung eingereicht. Erst
nachdem die Gemeinde Parum an die Gemeinde Dümmer angegliedert wurde erfolgte die weitere
Bearbeitung und Zusammenstellung der Verfahrensakte im Amt Stralendorf.
Am 21.02.2001 wurde der Antrag auf Genehmigung im
Landratsamt Ludwigslust gestellt. Dieser Antrag mußte am 07.05.2001
zurückgezogen werden, da das vorliegende Lärmschutzgutachten als
erneuerungsbedürftig zurückgewiesen wurde. Die Weiterbearbeitung erfolgte mit
Billigung der Gemeindevertretung.nach der Überarbeitung wurde die
Verfahrensakte am 04.07.2001 erneut zur Genehmigung eingereicht. Das erneute
Lärmschutzgutachten wurde durch den verantwortlichen Fachdienst nicht anerkannt
, so daß eine weitere Überarbeitung mit dem Fachdienst gemeinsam erfolgte . Das
nunmehr erarbeitete und anerkannte Gutachten sieht einen Lärmschutzwall vor,
dabei mußten nochmals die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und des
Straßenbauamtes eingeholt werden. Die Zustimmungen liegen jetzt vor, im
beiliegenden Ergänzungsprotokoll zur Abwägung wurde die Erfüllung der Auflagen
und Hinweise dargestellt. Eine erneute Auslegung erscheint nicht erforderlich,
da die Grundzüge der Planung nicht verändert wurden und die Stellungnahmen der
betroffenen TÖB´s vorliegen .
Beschlussvorschlag:
1.
Das Protokoll der Abwägungsergänzung wird bestätigt und die Abwägung
beschlossen .
2.
Im Beschluß Nr. 10/94-99 / 6000/024-612602 vom 26.06.97 wird der Satzungsbeschluß
aufgehoben .
3.
Die Satzung wird in der nunmehr vorliegenden Form beschlossen und die
Begründung gebilligt.
4.
Die betroffenen TÖB´s sind im Ergebnis der Abwägungsergänzung zu
unterrichten
5.
Der B- Plan Nr. 1 “Parum” ist zur
Genehmigung einzureichen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0