Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt am 11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.

In der Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 26.03.2002 wurden ab 01.04.2002 neue durchschnittliche Betriebskosten (Regelkosten) festgesetzt. Tabelle als Anlage 1

Auf dieser Grundlage ist die "Gebühr für die Betreuung" in der Kita-Satzung anzupassen.

 

Es wurden alle DM-Beträge in EURO umgerechnet und

folgende wichtige Änderungen vorgenommen (erkennbar durch die fette, kursive Schrift):

 

§   2   =>   Anpassung der Betreuungsgebühren lt. der gültigen BKLVO M-V;

§   4   =>   neu § 4 Absätze 6, 7 und 8;

§   8   =>   neu § 8 “Melde- und Nachweispflicht der Sorgeberechtigten”

 

Alle weiteren fett/kursiv ausgewiesenen hier nicht genannten Änderungen betreffen “nur” geringfügige Ergänzungen bzw. die Umrechnung von DM in EURO.

 

Zum Vergleich ist die alte Satzung vom 14.02.2000 als Anlage 2

und die neue zu beschließende Satzung als Anlage 3

beigefügt.

Zwei “neue” Satzungen sind zum Unterzeichnen dabei.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuungseinrichtung der Gemeinde Dümmer zu.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0