Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt am
11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich
neu angepasst werden.
In der Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom
26.03.2002 wurden ab 01.04.2002 neue durchschnittliche Betriebskosten
(Regelkosten) festgesetzt. Tabelle als Anlage 1
Auf dieser Grundlage ist die "Gebühr für die
Betreuung" in der Kita-Satzung anzupassen.
Es wurden alle DM-Beträge in EURO umgerechnet und
folgende wichtige Änderungen vorgenommen (erkennbar
durch die fette, kursive Schrift):
§ 2 => Anpassung der Betreuungsgebühren lt. der
gültigen BKLVO M-V;
§ 4 => neu § 4 Absätze 6, 7 und 8;
§ 8 => neu § 8 “Melde- und Nachweispflicht der
Sorgeberechtigten”
Alle weiteren fett/kursiv
ausgewiesenen hier nicht genannten Änderungen betreffen “nur” geringfügige
Ergänzungen bzw. die Umrechnung von DM in EURO.
Zum Vergleich ist die alte
Satzung vom 14.02.2000 als Anlage 2
und die neue zu beschließende
Satzung als Anlage 3
beigefügt.
Zwei “neue” Satzungen sind zum
Unterzeichnen dabei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt
der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuungseinrichtung
der Gemeinde Dümmer zu.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0