Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Beschluß 2002 /DÜM/058 hat die Gemeindevertretung eine Abwägungsveränderung  und den endgültigen Satzungsbeschluß zu  o.g. B – Plan beschlossen. Wie bekannt wurde die Bearbeitung im Amt Wittenburg  Land  1995 begonnen. Mit der Eingliederung  des Ortes Parum  in die Gemeinde Dümmer  wurde die

Bearbeitung des B – Planes  wieder aufgenommen. Der B – Plan soll jetzt zur Genehmigung eingereicht werden . Der als Anlage beigefügte Antrag der Frau Köppen würde bei positiver Beurteilung der Gemeindevertretung eine völlige Neubearbeitung des B – Planes bedeuten, wobei hier die für die Gemeinde vorgesehenen Zuwachsraten aus dem Konzept zur Sicherung einer  nachhaltigen  Siedlungsentwicklung in den Stadt – Umland Bereichen des Oberzentrums Schwerin entgegenstehen  würden .

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Erweiterung des B – Planes  Nr. 1  der Gemeinde Dümmer  Ortsteil Parum um das Flurstück 26/6 , Flur 1 , Gemarkung Parum wird abgelehnt .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0