Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Beschluß 2002 /DÜM/058
hat die Gemeindevertretung eine Abwägungsveränderung und den endgültigen Satzungsbeschluß zu o.g. B – Plan beschlossen. Wie bekannt wurde
die Bearbeitung im Amt Wittenburg
Land 1995 begonnen. Mit der
Eingliederung des Ortes Parum in die Gemeinde Dümmer wurde die
Bearbeitung des B – Planes wieder aufgenommen. Der B – Plan soll jetzt
zur Genehmigung eingereicht werden . Der als Anlage beigefügte Antrag der Frau
Köppen würde bei positiver Beurteilung der Gemeindevertretung eine völlige
Neubearbeitung des B – Planes bedeuten, wobei hier die für die Gemeinde
vorgesehenen Zuwachsraten aus dem Konzept zur Sicherung einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung in den Stadt – Umland Bereichen des Oberzentrums
Schwerin entgegenstehen würden .
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Erweiterung des
B – Planes Nr. 1 der Gemeinde Dümmer Ortsteil Parum um das Flurstück 26/6 , Flur 1
, Gemarkung Parum wird abgelehnt .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0