Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss 2012/WAR/267 wurde die Vorfinanzierung für Ausgleichspflanzungen an der Straße nach Krumbeck im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens beschlossen.

Da es im Jahre 2012 zu dieser Maßnahme nicht gekommen ist, wird sie voraussichtlich 2013 erfolgen. Dafür ist es erforderlich, die Bereitstellung des Geldes für das Jahr 2013 zu beschließen.

Für Ausführung der Pflanzungen sind im Maßnahmenplan des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg lt. Kostenschätzung 10.000,00 € festgesetzt. Es ist eine vollständige Vorfinanzierung durch die Gemeinde erforderlich, davon beträgt der maximale Eigenanteil der Gemeinde 3.520,00 €. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, für das Jahr 2013 für die Ausführung der Ausgleichspflanzungen an der Straße nach Krumbeck innerhalb des Bodenordnungsverfahrens voraussichtlich 10.000,00 € bereitzustellen, max. Eigenanteil der Gemeinde beträgt 3.520,00 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

Einmalig vorübergehende Ausgabe in Höhe von 10.000,00 €, max. Eigenanteil der Gemeinde 3.520,00 €

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0