Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss 2012/WAR/266 wurde die Vorfinanzierung für den Flächenankauf an der Sude zwischen der Sudemühle und Krumbeck im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens beschlossen.

Da es im Jahre 2012 zu dieser Maßnahme nicht gekommen ist, wird sie voraussichtlich 2013 erfolgen. Dafür ist es erforderlich, die Bereitstellung des Geldes für das Jahr 2013 zu beschließen.

Für den Flächenankauf sind im Maßnahmenplan des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg voraussichtlich 4.000,00 € festgesetzt. Es ist eine vollständige Vorfinanzierung durch die Gemeinde erforderlich, davon beträgt der maximale Eigenanteil der Gemeinde 800,00 €. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, für das Jahr 2013 für den Flächenankauf an der Sude zwischen der Sudemühle und Krumbeck innerhalb des Bodenordnungsverfahrens voraussichtlich 4.000,00 € bereitzustellen mit max. Eigenanteil in Höhe von 800,00 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Einmalige vorübergehende Ausgabe i.H.v. ca. 4.000,00 €, Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von max. 800,00 €.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0