Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Dümmer ist ein Pflegeheim ansässig, dessen Betreiber einen Bauantrag zur Erweiterung des Pflegeheimes nach § 35 BauGB gestellt hatten, der durch die Baubehörde abgelehnt wurde. Die beantragte Erweiterung umfasste mehr als 100 % der Bestandsfläche der vorhandenen Gebäude, so dass der Antrag nicht genehmigungsfähig war. Zur Schaffung von Baurecht ist hier der Erlass der Satzung nach § 34, Abs.5 Satz 1 Nr. 3 BauGB – Ergänzungssatzung – nötig.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die Planung zur Erstellung einer Satzung nach § 34, Abs. 5, Satz 1 Nr. 3 BauGB „Ergänzungssatzung Pflegeheim Dümmer“.

 

Planungsziel ist die planungsrechtliche Einbeziehung der Fläche des Grundstücks Welziner Straße 1, Flur 1, Flurstück 31/2, der Gemarkung Dümmerstück Dorf in den bebaubaren Innenbereich.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten trägt der Betreiber des Pflegeheimes Dümmer.

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis geändert beschlossen

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0