Sitzung: 11.12.2012 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2012/DÜM/311
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeinde Dümmer ist ein Pflegeheim ansässig,
dessen Betreiber einen Bauantrag zur Erweiterung des Pflegeheimes nach § 35
BauGB gestellt hatten, der durch die Baubehörde abgelehnt wurde. Die beantragte
Erweiterung umfasste mehr als 100 % der Bestandsfläche der vorhandenen Gebäude,
so dass der Antrag nicht genehmigungsfähig war. Zur Schaffung von Baurecht ist
hier der Erlass der Satzung nach § 34, Abs.5 Satz 1 Nr. 3 BauGB –
Ergänzungssatzung – nötig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Dümmer beschließt die Planung zur Erstellung einer Satzung nach § 34, Abs. 5,
Satz 1 Nr. 3 BauGB „Ergänzungssatzung Pflegeheim Dümmer“.
Planungsziel ist die
planungsrechtliche Einbeziehung der Fläche des Grundstücks Welziner Straße 1, Flur 1, Flurstück 31/2, der Gemarkung
Dümmerstück Dorf in den bebaubaren Innenbereich.
Dieser Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten trägt der Betreiber des
Pflegeheimes Dümmer.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis geändert beschlossen
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0