Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die Angemessenheit aller Steuersätze regelmäßig zu überprüfen und den veränderten Bedingungen anzupassen.

 

Es wird empfohlen die Hundesteuersatzung zu verändern (1. Hund nunmehr 50 EUR), wobei die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt wurde.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Warsow beschließt die Hundesteuersatzung gemäß der Anlage.

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Satzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen

 sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0