Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 16.11.2012 unterbreitete die Firma 50Hertz Transmission GmbH das Angebot, ohne rechtliche Verpflichtung beiderseits, der Gemeinde eine einmalige Entschädigung von 85.204 EUR für die durch den Bau der 380 KV- Hochspannungsleitung entstandenen Beeinträchtigungen zu zahlen.

Das Anschreiben, der Vertrag sowie die allgemeinen Erläuterungen sind zur weiteren Erläuterung der Anlage zu entnehmen.

Gemäß §7 (Transparenz) des Vertrages wünscht die Firma, dass die Vertragsinhalte öffentlich bekannt gemacht werden sollen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß Sach- und Rechtslage die von der Firma 50Hertz Transmission GmbH angebotene Vereinbarung anzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Mehrerträge und Mehreinzahlungen von 85.204 EUR

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0