Sitzung: 25.04.2002 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/SCH/031
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Das I. Quartal 2002 kann als sehr niederschlagsreich
eingeschätzt werden. In Auswirkung dessen kam es im Bereich Mühlenbeck in der
gesamten Ortslage zu erheblichen Überschwemmungen .
Bei einem Vororttermin am 04.03.2002 wurde die Situation
mit den Anwohnern beraten (siehe beiliegende Aktennotiz Pkt. 2) .
Da diese Situation sich ständig wiederholen wird bei
Extremwetterlagen erscheint es notwendig eine entsprechende Studie erarbeiten
zu lassen und dem Vorschlag der Aktennotiz zu folgen .
Eine Rücksprache mit dem Planungsbüro ergab die
Bereitschaft diese Studie mit Hinweisen auf Fördermöglichkeiten für pauschal
brutto 3000 Euro zu erarbeiten .
Bei diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M-V um
außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen
und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist .
Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben
angenommen . Die Ausgabe erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage
die außerplanmäßige Ausgabe von 3000,00
Euro (brutto)
2.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Aufträge auszulösen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0