Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Das I. Quartal 2002 kann als sehr niederschlagsreich eingeschätzt werden. In Auswirkung dessen kam es im Bereich Mühlenbeck in der gesamten Ortslage zu erheblichen Überschwemmungen .

Bei einem Vororttermin am 04.03.2002 wurde die Situation mit den Anwohnern beraten (siehe beiliegende Aktennotiz  Pkt. 2) .

Da diese Situation sich ständig wiederholen wird bei Extremwetterlagen erscheint es notwendig eine entsprechende Studie erarbeiten zu lassen und dem Vorschlag der Aktennotiz zu folgen .

Eine Rücksprache mit dem Planungsbüro ergab die Bereitschaft diese Studie mit Hinweisen auf Fördermöglichkeiten für pauschal brutto 3000 Euro zu erarbeiten .

 

Bei diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M-V um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist .

Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen . Die Ausgabe erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 3000,00  Euro  (brutto)

2.                   Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Aufträge auszulösen .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           4

Davon stimmberechtigt:                                      4

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0