Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Schossin ist im Bereich Trinkwasser Mitglied des Zweckverbandes Schweriner

Umland.

Gemäß § 40 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern obliegt es den Gemeinden im

Rahmen der Selbstverwaltung die Abwasserbeseitigung durchzuführen. Die Gemeinde kann jedoch

Gemäß § 40 Abs.. 4 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern anderen Körperschaften

Des öffentlichen Rechts die Abwasserbeseitigung übertragen.

 

Die Gemeinde möchte ihre Abwasserbeseitigungspflicht dem Zweckverband ”Schweriner Umland” –

Körperschaft des öffentlichen Rechts – mit allen Rechten und Pflichten übertragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde stimmt dem öffentlich – rechtlichen Vertrag vom Januar 2002 zwischen dem Zweckverband

Schweriner Umland und der Gemeinde Schossin zu.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           4

Davon stimmberechtigt:                                      4

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0