Sitzung: 25.04.2002 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2002/SCH/030
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin ist im Bereich Trinkwasser
Mitglied des Zweckverbandes Schweriner
Umland.
Gemäß § 40 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern
obliegt es den Gemeinden im
Rahmen der Selbstverwaltung die Abwasserbeseitigung
durchzuführen. Die Gemeinde kann jedoch
Gemäß § 40 Abs.. 4 des Landeswassergesetzes
Mecklenburg-Vorpommern anderen Körperschaften
Des öffentlichen Rechts die Abwasserbeseitigung
übertragen.
Die Gemeinde möchte ihre Abwasserbeseitigungspflicht dem
Zweckverband ”Schweriner Umland” –
Körperschaft des öffentlichen Rechts – mit allen Rechten
und Pflichten übertragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt dem öffentlich – rechtlichen Vertrag
vom Januar 2002 zwischen dem Zweckverband
Schweriner Umland und der Gemeinde Schossin zu.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0