Sitzung: 10.12.2012 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2012/WIT/377
Sach- und Rechtslage:
Im Landesraumentwicklungsprogramm wurden die
Stadt-Umland-Räume als eigenständige Raumkategorie der räumlichen Entwicklung
in M-V festgeschrieben. Die Gemeinde Wittenförden gehört zum Stadt-Umland-Raum
Schwerin. Diese Räume stellen die wirtschaftliche Kernstadt dar und die
angrenzenden Gemeinden unterliegen einem besonderen Kooperations-und
Abstimmungsgebot. Der Gesetzgeber erwartet von den Gemeinden ein gemeinsames
und abgestimmtes Handeln im Sinne der Stärkung dieser Räume. Grundlage für
dieses Handeln bildet das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg in
der Bekanntmachung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und
Landesentwicklung vom 25.November 2011. Die Entwürfe zur
Kooperationsvereinbarung wurden mehrfach inhaltlich und redaktionell
überarbeitet und liegen seit Sommer 2012 zur Unterzeichnung durch die Umlandgemeinden
vor. Der vorliegende Entwurf ist ein Willensbekenntnis der betroffenen
Gemeinden zur Abstimmung der Entwicklung mit der Kernstadt Schwerin bis zum
Jahr 2020. Die vielfach befürchteten Zwangseingemeindungen können auf Grund
einer solchen Vereinbarung nicht vorgenommen werden. Zu Gebietsveränderungen
kann nur der Gesetzgeber tätig werden. In der Kooperationsvereinbarung wird das
ohnehin seit Jahren schon gehandhabte Abstimmungsgebot zu raumordnerischen
Entwicklungen mit der Kernstadt Schwerin bekräftigt. Gleichzeitig sollen die
nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den Umlandgemeinden und Schwerin
gepflegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit der
Kernstadt Schwerin.
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Wittenförden ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der
Kooperationsvereinbarung zur Regelung einer innerkommunalen Zusammenarbeit und
zum Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020 zwischen der Gemeinde
Wittenförden und der Stadt Schwerin.
Finanzielle Auswirkungen
Keine bekannt
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0