Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Pampow hat die Aufstellung eines B – Planes  für das in der Anlage gekennzeichnete  Gebiet beschlossen. Begründet  wurde die Aufstellung mit der

notwendigen Einflußnahme auf das Baugeschehen, die Nutzung der Gebäude usw.  um Fehlentwicklungen  im Dorfkern zu vermeiden.

Um diese Absicht nicht zu gefährden wird für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen

B- Planes  Nr. 15 eine Veränderungssperre empfohlen .

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Die Gemeindevertretung beschließt eine Veränderungssperre  entsprechend

                  § 16 Bau GB als Satzung für das in Anlage 1  dargestellte Gebiet.

2.                   Entsprechend § 14 BauGB dürfen:

a)       Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

b)       Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde  Veränderungen von Grundstücken und bauliche Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs –oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden .

 

3.                   Die Veränderungssperre  ist entsprechend  § 17 BauGB auf vorerst  2 Jahre

befristet.

 

4.         Der Beschluß ist bekannt zu machen .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0