Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Pampow
hat die Aufstellung eines B – Planes für
das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet
beschlossen. Begründet wurde die
Aufstellung mit der
notwendigen Einflußnahme auf
das Baugeschehen, die Nutzung der Gebäude usw.
um Fehlentwicklungen im Dorfkern
zu vermeiden.
Um diese Absicht nicht zu
gefährden wird für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen
B- Planes Nr. 15 eine Veränderungssperre empfohlen .
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt eine Veränderungssperre entsprechend
§ 16 Bau GB als Satzung für
das in Anlage 1 dargestellte Gebiet.
2.
Entsprechend § 14 BauGB dürfen:
a)
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen
nicht beseitigt werden.
b)
Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und bauliche Anlagen, deren Veränderungen
nicht genehmigungs-, zustimmungs –oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden .
3.
Die Veränderungssperre ist
entsprechend § 17 BauGB auf vorerst 2 Jahre
befristet.
4. Der Beschluß ist bekannt zu machen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0