Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sach- und Rechtslage:

Im Landesraumentwicklungsprogramm wurden die Stadt-Umland-Räume als eigenständige Raumkategorie der räumlichen Entwicklung in M-V festgeschrieben. Die Gemeinde Stralendorf gehört zum Stadt-Umland-Raum Schwerin. Diese Räume stellen die wirtschaftliche Kernstadt dar und die angrenzenden Gemeinden unterliegen einem besonderen Kooperations-und Abstimmungsgebot. Der Gesetzgeber erwartet von den Gemeinden ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln im Sinne der Stärkung dieser Räume. Grundlage für dieses Handeln bildet das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg in der Bekanntmachung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 25.November 2011. Die Entwürfe zur Kooperationsvereinbarung wurden mehrfach inhaltlich und redaktionell überarbeitet und liegen seit Sommer 2012 zur Unterzeichnung durch die Umlandgemeinden vor. Der vorliegende Entwurf ist ein Willensbekenntnis der betroffenen Gemeinden zur Abstimmung der Entwicklung mit der Kernstadt Schwerin bis zum Jahr 2020. Die vielfach befürchteten Zwangseingemeindungen können auf Grund einer solchen Vereinbarung nicht vorgenommen werden. Zu Gebietsveränderungen kann nur der Gesetzgeber tätig werden. In der Kooperationsvereinbarung wird das ohnehin seit Jahren schon gehandhabte Abstimmungsgebot zu raumordnerischen Entwicklungen mit der Kernstadt Schwerin bekräftigt. Gleichzeitig sollen die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den Umlandgemeinden und Schwerin gepflegt werden. Die Umlandgemeinden sind auch Teilhaber einer positiven Entwicklung in der Stadt Schwerin.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit der Kernstadt Schwerin.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Regelung einer innerkommunalen Zusammenarbeit und zum Rahmenplan Stadt-Umland-Raum Schwerin 2020 zwischen der Gemeinde Stralendorf und der Stadt Schwerin.

 

Finanzielle Auswirkungen

Nicht bekannt

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0