Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Pampow stellt den Bebauungsplan
Nr. 13 mit dem Ziel auf ,
planungsrechtliche Voraussetzungen für
den Bau einer Reithalle und eines Turnierplatzes zu schaffen. Die Gemeinde hat
die berührten Träger öffentlicher Belange , Nachbargemeinden und Bürger am
Aufstellungsverfahren beteiligt bzw. die Beteiligung ermöglicht .
In Auswertung der eingegangenen
Anregungen hat die Gemeinde ihre Planungsabsichten präzisiert. Die Gemeinde
faßt nun den Satzungsbeschluß , um den Plan für die Anzeige vorzubereiten und
die Realisierung vornehmen zu können . Der Teil A und B der Satzung wird vom
Planungsbüro zur Sitzung nochmals ausführlich erläutert .
Beschlussvorschlag:
1.Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung vom 27. August 1997 (BGBl I.S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg –
Vorpommern (LBauO M- V GS Meckl. – Vorpommern Gl. Nr. 2130 –3 i.d. Fassung vom
06.Mai 1998 (GVOBl. S: 468, ber.in GVOBl.
S. 616 ) beschließt die Gemeinde Pampow den Bebauungsplan Nr. 13
für die Reithalle einschließlich Turnierplatz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A ) und dem Text
(Teil B), als Satzung .
2. Die Begründung wird
gebilligt .
3.Das Bauamt des Amtes
Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 13 “Reithalle und Turnierplatz “ anzuzeigen .
Das Inkrafttreten der Satzung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist
auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 13
mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Aufkunft verlangt werden kann .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen
Herr
Frank Gombert
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0