Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Pampow hat den Bebauungsplan  Nr. 13  mit dem Ziel aufgestellt planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau einer Reithalle und eines Turnierplatzes zu schaffen. Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher  Belange und Bürger  wurde geführt. Es haben sich Stellungnahmen zum Sachverhalt ergeben.Die Gemeinde hat die Stellungnahmen ausgewertet und behandelt.

Entscheidend  waren Abstimmungen  mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung. Seitens dieses Amtes wurde die Zustimmung  zu den mit dem B – Plan Nr. 13  dargestellten Planungsabsichten erteilt. Damit schafft die Gemeinde wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung für Tourismus  und Kinder – und Jugendsport.

 

 

Beschlußvorschlag

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat sich mit den Anregungen, die im Beteiligungsverfahren zu o.g. Bebauungsplan durch Träger öffentlicher Belange

und Bürger vorgebracht wurden,  beschäftigt.Diskussionsgrundlage  war die tabellarische Zusammenstellung  eingegangener Anregungen. Danach ergeben sich die in der Tabelle zusammengestellten Abwägungsvorschläge .

 

2.       Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher  Belange

eingegangenen Anregungen werden – soweit sie von Bedeutung für den B -. Plan Nr.

13     sind – in der Begründung berücksichtigt .

 

3.       Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt , Träger öffentlicher Belange

sowie Bürger die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B – Plan  Nr. 13 der Gemeinde Pampow  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

4.       Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des

B – Planes Nr. 13  zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

5.       Die Abwägung zum Bebauungsplan  Nr. 13  vorgebrachter Anregungen wird von der

Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt , beschlossen (Abwägungsbeschluß) .

     

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                    Herr Frank Gombert

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0