Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat den Bebauungsplan Nr. 11 mit dem Ziel aufgestellt, planungsrechtliche Voraussetzungen für die im F – Plan weitsichtig geplante Entwicklung der Gemeinde zu schaffen . Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Bürger wurde geführt . Es haben sich Stellungnahmen zum Sachverhalt ergeben . Die Gemeinde hat die Stellungnahmen ausgewertet und behandelt. Die vom Amt für Raumordnung abgegebene Stellungnahme kann so nicht akzeptiert werden, sie widerspricht der Genehmigung des F – Planes . Die zeitliche Schiene wird bestimmt vom Bedarf und dem Vorhandensein eines Investors.

 

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat sich mit den Anregungen, die im Beteiligungsverfahren zu o.g. Bebauungsplan durch Träger öffentlicher Belange und Bürger vorgebracht wurden, beschäftigt. Diskussionsgrundlage war die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen. Danach ergeben sich die in der Tabelle zusammengestellten Abwägungsvorschläge.

 

2.Die nicht abwägungsrelevantenHinweise  in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen- soweit sie von Bedeutung für den B- Plan Nr. 11 sind in der Begründung berücksichtigt.

 

3.Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B -. Plan Nr.11 der Gemeinde Pampow  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

4.Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des B – Planes Nr. 11 zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

5.Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 11 vorgebrachter Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt , beschlossen (Abwägungsbeschluß).

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren  folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                Bürgermeister Herr H. Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0