Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Pampow stellt den Bebauungsplan Nr. 11 mit dem Ziel auf,
planungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung der Gemeinde zu schaffen
. Die Gemeinde hat die berührten Träger öffentlicher Belange , Nachbargemeinden
und Bürger am Aufstellungsverfahren beteiligt bzw. die Beteiligung ermöglicht.
In Auswertung der eingegangenen
Anregungen hat die Gemeinde ihre Planungsabsichten präzisiert.
Die Gemeinde faßt nun den
Satzungsbeschluß, um den Plan für die Anzeige vorzubereiten und die
Realisierung vornehmen zu können. Der Teil A und B der Satzung wird vom
Planungsbüro zur Sitzung nochmals ausführlich erläutert.
Beschlussvorschlag:
1.Aufgrund § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997
(BGBl. I:S: 2141) sowie nach § 86
Landesbauordnung Mecklenburg – Vorpommern
(LBauO M- V GS Meckl.- Vorp. GL. Nr. 2130 – 3
i. d. Fassung vom 06.Mai
1998(GVOBl.S:468, ber. GVOBl. S. 616) beschließt die Gemeinde Pampow den
Bebauungsplan Nr. 11 für “ Am Immenhorst 2.
Bauabschnitt” bestehend aus der
Planzeichnung
(Teil A ) und dem Text (Teil B ),
als Satzung.
2.Die Begründung wird gebilligt.
3.Das Bauamt des Amtes
Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 11 “ Am
Immenhorst 2. Bauabschnitt” zur Anzeige zu
bringen .
Das Inkrafttreten der Satzung ist alsdann
ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 11 mit
Begründung während der Dienstzeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Bürgermeister
Herr H. Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0