Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Für die elektrotechnische Erschließung des Festplatzes liegt seitens der WEMAG ein Angebot in Höhe von 15.640,19 € vor, das alte Angebot betrug 26.901,98 €.

Die Reduzierung wurde erreicht durch die Angleichung der notwendigen Leitungen

von 150 KW auf 50 KW, die als ausreichend betrachtet wird.

Bei der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.03.2002 ist der Bauausschussvorsitzende Herr Jörg Schulz, nach Prüfung des Angebotes, zu dem Ergebnis gekommen, daß die Erschließung nach dem 2. Angebot mit der WEMAG

vorgenommen werden soll.

Es sind zwei Kabel zu verlegen. (Abstimmung mit der WEMAG erfolgte)

 

Der Hauptausschuß hat die Genehmigung zur Erteilung des Auftrages einstimmig bestätigt.

Bei diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV-MV um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die außerplanmäßige Ausgabe von 15.640,19 € für die elektrotechnische Erschließung des Festplatzes.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0                     

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