Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für die elektrotechnische
Erschließung des Festplatzes liegt seitens der WEMAG ein Angebot in Höhe von
15.640,19 € vor, das alte Angebot betrug 26.901,98 €.
Die Reduzierung wurde erreicht
durch die Angleichung der notwendigen Leitungen
von 150 KW auf 50 KW, die als
ausreichend betrachtet wird.
Bei der Haupt- und
Finanzausschusssitzung am 20.03.2002 ist der Bauausschussvorsitzende Herr Jörg
Schulz, nach Prüfung des Angebotes, zu dem Ergebnis gekommen, daß die
Erschließung nach dem 2. Angebot mit der WEMAG
vorgenommen werden soll.
Es sind zwei Kabel zu verlegen.
(Abstimmung mit der WEMAG erfolgte)
Der Hauptausschuß hat die
Genehmigung zur Erteilung des Auftrages einstimmig bestätigt.
Bei diesen Ausgaben handelt es
sich gemäß § 52 KV-MV um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind,
wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet
ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe
erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die außerplanmäßige
Ausgabe von 15.640,19 € für die elektrotechnische Erschließung des Festplatzes.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0
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