Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: 2 Ja - Stimmen 7 Nein - Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Grünlandfläche der Gemeinde beträgt ca. 12 ha. Zur Pflege dieser Flächen sind umfangreiche Arbeiten, wie das Mähen der Flächen und die Sträucher- und Baumpflege, notwendig. Mit eigenen Mitteln sind diese Aufgaben nicht mehr zu bewältigen, daher ist es erforderlich Fremdaufträge zu vergeben. Der Haushaltsansatz 2002 beträgt 12.000,00 € und wird voraussichtlich nicht ausreichen.

 

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und diese gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.

Nach § 52 S.1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen.

Die Ausgabe von 10.000,00 € erfolgt in der Verw-Hh-Stelle 1.630.510 und wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die

überplanmäßige Ausgabe von 10.000,00 € für die Unterhaltung öffentlicher Flächen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  2

Nein-Stimmen:                                                               7

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0