Sitzung: 21.03.2002 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: 2 Ja - Stimmen 7 Nein - Stimmen
Vorlage: 2002/STR/131
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Grünlandfläche der Gemeinde
beträgt ca. 12 ha. Zur Pflege dieser Flächen sind umfangreiche Arbeiten, wie
das Mähen der Flächen und die Sträucher- und Baumpflege, notwendig. Mit eigenen
Mitteln sind diese Aufgaben nicht mehr zu bewältigen, daher ist es erforderlich
Fremdaufträge zu vergeben. Der Haushaltsansatz 2002 beträgt 12.000,00 € und
wird voraussichtlich nicht ausreichen.
Da es sich um eine Ausgabe des
Verwaltungshaushaltes handelt und diese gem. Hauptsatzung außerhalb der
Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt ist ein Beschluß der
Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.
Nach § 52 S.1
Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden
Fall angenommen.
Die Ausgabe von 10.000,00 € erfolgt
in der Verw-Hh-Stelle 1.630.510 und wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage
gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die
überplanmäßige Ausgabe von
10.000,00 € für die Unterhaltung öffentlicher Flächen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
7
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0