Sitzung: 10.05.2012 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2012/ZÜL/111
Sach- und Rechtslage:
Gemäß §§ 45, 47 der Kommunalverfassung M-V ist der Gemeindehaushalt als Haushaltssatzung
vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zu beschließen.
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen
Haushaltsrechtes (NKHR) ist die Haushaltssystematik vollständig geändert worden,
so dass eine direkte Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht möglich ist.
Der Haushaltsplan wird zukünftig in Ergebnis- und
Finanzhaushalt getrennt geplant.
Ferner wird es in der Gemeinde gem. § 4 GemHVO
Doppik zukünftig 2 Teilergebnis- und Finanzhaushalte geben, entsprechend der
Notwendigkeit, den Teilhaushalt 1 für Allgemeines und den Teilhaushalt 2
für die „Zentralen Finanzleistungen“.
Der Haushalt ist aufgrund der geplanten Entnahme der Kapitalrücklage genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0