Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß §§ 45, 47 der Kommunalverfassung M-V  ist der Gemeindehaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zu beschließen.

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) ist die Haushaltssystematik vollständig geändert worden, so dass eine direkte Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht möglich ist.

Der Haushaltsplan wird zukünftig in Ergebnis- und Finanzhaushalt getrennt geplant.

Ferner wird es in der Gemeinde gem. § 4 GemHVO Doppik zukünftig 2 Teilergebnis- und Finanzhaushalte geben, entsprechend der Notwendigkeit, den Teilhaushalt 1 für Allgemeines und den Teilhaushalt 2 für  die „Zentralen Finanzleistungen“.

Der Haushalt ist aufgrund der geplanten Entnahme der Kapitalrücklage genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Haushaltssatzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           4

Davon stimmberechtigt:                                      4

Ja-Stimmen:                                                      4

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0