Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im bezeichneten Gebiet  werden durch die Grenzregelung baurechtswidrige Zustände beseitigt. Es werden den Eigentümern bisher ungenutzte Flächen einseitig zugeteilt, die als private Grünflächen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen. Die vorhandenen Flurstücks- und Eigentumsstruktur war sehr zersplittet. Durch die  Grenzregelung soll diese Zersplittung beseitigt und Straßenflächen dem Träger der Straßenbaulast (Gemeinde Stralendorf) übertragen werden. Betroffene Grundpfandrechte werden mit Zustimmung der Beteiligten neu geordnet. Alle Beteiligten haben ihre Einverstätndniserklärung abgegeben. Jedem Beteiligten wird ein seine Rechte betreffender Auszug aus dem Grenzregelungsplan zugestellt. Die Gemeinde wird entsprechend der Satzung ortsüblich bekanntmachen, wann die Grenzregelung unanfechtbar geworden ist. Mit der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung  vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ist erfolgt. Das Eigentum an ausgetauschten und einseitig zugeteilten Grundstücken geht lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Geldleistungen für die Wertunterschiede entsprechend Grenzregelungsplan fällig. Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen ist die Gemeinde Stralendorf. Da der Zugewinn für die einzelnen Beteiligten grunderwerbssteuerpflichtig ist, wird eine beglaubigte Kopie an das Finanzamt übersandt, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten. Dem Katasteramt wird eine beglaubigte Abschrift des Grenzregelungsplanes zugesandt, um die Berichtigung der öffentlichen Bücher zu veranlassen. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bestätigung der Übernahmefähigkeit durch das Katasteramt wird eine beglaubigte Kopie des Grenzregelungsplanes an das Grundbuchamt gesandt, um auch hier die Berichtigung der öffentlichen Bücher zu veranlassen. Für die Berichtigung der öffentlichen Bücher wird auf die Abgaben- und Auslagenbefreiung gemäß § 84 (2) in Verbindung mit § 79 BauGB verwiesen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeinde Stralendorf beschließt entsprechend der o.g. Erläuterungen die Grenzregelung Schulstraße entsprechend beiliegenden Grenzregelungsplan gemäß §§ 80 - 84 BauGB in der derzeit geltenden Fassung .

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0