Sitzung: 29.03.2012 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2012/WAR/265
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Warsow beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ort
Warsow. Der Bebauungsplan ist mit einer straßenseitigen Anbindung an die
Kothendorfer Straße am Birkenweg vorgesehen. Die Bebauung soll einseitig am
Birkenweg zur landwirtschaftlich genutzten Fläche hin entwickelt werden. Die
planungsrechtliche Situation stellt sich derzeit so dar, dass der überwiegende
Teil der Flächen im zukünftigen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Somit ist als Voraussetzung für
die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich. Die städtebauliche Umgebung und die Zielsetzungen gemäß
Flächennutzungsplan berücksichtigen südöstlich der Kothendorfer Straße
Gemischte Bauflächen auf denen sich gewerbliche Ansiedlungen befinden. Westlich
der Kothendorfer Straße befinden sich Wohnbauflächen. Insofern könnte eine
Ableitung der Ziele dahin gehen, dass in einem Teilbereich eines
Änderungsbereiches entlang der Kothendorfer Straße noch Gemischte Bauflächen
dargestellt sind, gegenüber den gewerblichen Ansiedlungen. Die übrigen Flächen
sollten in jedem Fall Wohnbauflächen bleiben.
Die
Zielsetzungen des für die Aufstellung vorgesehenen Bebauungsplanes bestehen in
der planungsrechtlichen Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung.
Eine straßenbegleitende Bebauung ist vorgesehen. Die vorhandenen Gehölzbestände
am Birkenweg sind als Voraussetzung für eine Bebauung zu roden und durch andere
geeignete Maßnahmen zu ersetzen. Die straßenseitige Anbindung ist durch die
vorhandene Erschließungsstraße gesichert.
Die
Bebauung ist in Form von Einzelhäusern mit einem ausgebauten Dachgeschoss
vorgesehen. Dies ist für den Bereich typisch.
Als Voraussetzung für die
Vorbereitung des Bebauungsplanes wird eine Lärmuntersuchung bezüglich der
Auswirkungen des Gewerbelärms auf die beabsichtigte dem Wohnen dienende
Bebauung empfohlen. Vorteilig würde sich auswirken, straßenbegleitende
Grundstücke an der Kothendorfer Straße als Gemischte Baufläche darzustellen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Vorbereitung für eine Bebauung
mit Wohnhäusern.
Der Plangeltungsbereich ist in der beigefügten Skizze
dargestellt.
Die Zielsetzungen bestehen in der Vorbereitung von
Grundstücken für eine Wohnbebauung.
Der Übergang zur offenen Landschaft ist entsprechend
zu gestalten und zu entwickeln. Die Abstimmung mit Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange ist zu führen.
2.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow führt die Aufstellungsverfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes im
Parallelverfahren durch. Deshalb wird der Aufstellungsbeschluss für die
Änderung des Flächennutzungsplanes in den dargestellten Grenzen gefasst. Die
Flächen nach der Art der Nutzung werden überprüft.
3.
Die
Bekanntmachung der Beschlüsse ist ortsüblich vorzunehmen.
4.
Auf der Grundlage
der Beschlüsse sind Abstimmungen mit Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig durchzuführen und die
Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu
beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten sind anteilig im Haushalt für
2012 und 2013 einzustellen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0