Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ort Warsow. Der Bebauungsplan ist mit einer straßenseitigen Anbindung an die Kothendorfer Straße am Birkenweg vorgesehen. Die Bebauung soll einseitig am Birkenweg zur landwirtschaftlich genutzten Fläche hin entwickelt werden. Die planungsrechtliche Situation stellt sich derzeit so dar, dass der überwiegende Teil der Flächen im zukünftigen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Somit ist als Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die städtebauliche Umgebung und die Zielsetzungen gemäß Flächennutzungsplan berücksichtigen südöstlich der Kothendorfer Straße Gemischte Bauflächen auf denen sich gewerbliche Ansiedlungen befinden. Westlich der Kothendorfer Straße befinden sich Wohnbauflächen. Insofern könnte eine Ableitung der Ziele dahin gehen, dass in einem Teilbereich eines Änderungsbereiches entlang der Kothendorfer Straße noch Gemischte Bauflächen dargestellt sind, gegenüber den gewerblichen Ansiedlungen. Die übrigen Flächen sollten in jedem Fall Wohnbauflächen bleiben.

Die Zielsetzungen des für die Aufstellung vorgesehenen Bebauungsplanes bestehen in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Eine straßenbegleitende Bebauung ist vorgesehen. Die vorhandenen Gehölzbestände am Birkenweg sind als Voraussetzung für eine Bebauung zu roden und durch andere geeignete Maßnahmen zu ersetzen. Die straßenseitige Anbindung ist durch die vorhandene Erschließungsstraße gesichert.

Die Bebauung ist in Form von Einzelhäusern mit einem ausgebauten Dachgeschoss vorgesehen. Dies ist für den Bereich typisch.

Als Voraussetzung für die Vorbereitung des Bebauungsplanes wird eine Lärmuntersuchung bezüglich der Auswirkungen des Gewerbelärms auf die beabsichtigte dem Wohnen dienende Bebauung empfohlen. Vorteilig würde sich auswirken, straßenbegleitende Grundstücke an der Kothendorfer Straße als Gemischte Baufläche darzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Vorbereitung für eine Bebauung mit Wohnhäusern.

Der Plangeltungsbereich ist in der beigefügten Skizze dargestellt.

Die Zielsetzungen bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung.

Der Übergang zur offenen Landschaft ist entsprechend zu gestalten und zu entwickeln. Die Abstimmung mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist zu führen.

2.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow führt die Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren durch. Deshalb wird der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes in den dargestellten Grenzen gefasst. Die Flächen nach der Art der Nutzung werden überprüft.

3.    Die Bekanntmachung der Beschlüsse ist ortsüblich vorzunehmen.

4.    Auf der Grundlage der Beschlüsse sind Abstimmungen mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig durchzuführen und die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Planungskosten sind anteilig im Haushalt für 2012 und 2013 einzustellen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:              8

Davon stimmberechtigt:                                             7

Ja-Stimmen:                                                               7

Nein-Stimmen:                                                            0

Stimmenenthaltungen:                                                0

Ungültige Stimmen:                                                    0