Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Über die Bereitstellung von Krippen-, Kindergarten- (außer Rechtsanspruch) und Hortplätzen gemäß 2. Gesetz zur Änderung des Kita-G vom 11. Dezember 1995 und des Erlasses des Kulturministeriums vom 29. Januar 1995 - VII-520 - hat die jeweilige Wohnsitzgemeinde über die Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten zu entscheiden. Die Wohnsitzgemeinden haben im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage nach § 6 Abs. 4 zu entscheiden. Der Gemeinde Stralendorf liegt ein Antrag vom 08.02.2000 von Frau Diana Henning, Am Wodenweg 7, in Stralendorf zur Aufnahme ihrer Tochter Gina, geb. 06.10.97, in der Kita Stralendorf vor.

Die Mutter ist seit 06.10.1999 erwerbssuchend. Da sie im Hotelwesen tätig war und tätig bleiben möchte, beabsichtigt sie, unbedingt eine Arbeitsstelle mit Saisonbeginn zu finden. Aus diesem Grunde stellte die Mutter einen Antrag auf Teilzeitbetreuung ab 01.03.2000. Ab 06.10.2000 hat Gina Hennings einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbetreuung im Kindergarten. Laut Kita-G § 6 (4) Satz 1 - 3 "sollen die Wohnsitzgemeinden durch eine bedarfsgerechte Bereitstelltung von Plätzen entsprechen. ... Den Bedürfnissen, insbesonderer erwerbstätiger, erwerbssuchender, in Ausbildung befindlicher oder sozial bnachteiligter Personensorgeberechtigter ist dabei vorrangig Rechnung zu tragen. Durch einen Beschluss des OVG Greifswald, 1 M 123/98, vom 03.03.1999 erfolgte eine Ermessensreduzierung für die Wohnsitzgemeinde auf Null bei Personensorgeberechtigten, die zum Personenkreis des § 6 Abs. 4 Satz 3 KitaG gehören.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf stimmt der Aufnahme für Gina Henning in der Kita Stralendorf zu.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0