Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
- Für die elektrotechnische Erschließung des
Festplatzes liegt seitens der WEMAG ein Angebot in Höhe von 15.640,19 Euro
vor, das alte Angebot betrug 26.901,98 Euro. Die Reduzierung wurde
erreicht durch die Angleichung der notwendigen Leitungen von 150 KW auf 50
KW, die als ausreichend betrachtet wird.
- Durch Beschwerden
von Bürgern und bereits gemeldete
kleinere Unfälle ist es notwendig den
o.g.Radweg instandzusetzen. Die Kosten betragen etwa 3.250 Euro,
dabei ist der Gemeindevertretung bewusst, dass die Leistungen auf fremden
Grund und Boden erbracht werden.
Bei diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M-V
um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt aus
der allgemeinen Rücklage.
Die zu Punkt 1 in der Sach- und Rechtslage außerplanmäßige Ausgabe
von 15.640,19 Euro für die elektronische Erschließung des Festplatzes wird vorerst zurückgestellt.
Über die Erschließung des Festplatzes sollte erst
im Bauausschuss und im Haupt – und Finanzausschuß (
20.03.2002) beraten werden , danach noch
einmal in die GV – Sitzung .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe
von 3.250,00 Euro. für die Instandsetzung des Radweges zwischen Pampow und Gleisanlage
Schwerin – Süd entlang der B 321
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Die Beschlußvorlage wurde erst nach der Sitzung dem LVB
zur Freigabe vorgelegt
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0