Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Das Arbeitsamt fördert über Vergabe-ABM die Erstellung eines geografischen Informationssystems für die Gemeinden Pampow und Stralendorf. Dieses Projekt hat Pilotcharakter und wird vom Landesvermessungsamt unterstützt. Die Datensammlung wird durch ein beauftragtes Vermessungsbüro durchgeführt, das sich im Rahmen einer Ausschreibung beworben hat. Hierbei werden sämtliche Leitungen, Bäume, Straßenlampen, Gebäude, Straßen und Wege, öffentliche Plätze und Einrichtungen geografisch erfasst und zusammengestellt. Die Datei ist dann für die Gemeinden, die Verwaltung und ganz besonders für jeden Eigentümer benutzbar. Der Bürger kann die gebündelten Informationen, die sein Grundstück betreffen, nach Zahlung einer Gebühr im Amt Stralendorf erhalten. Für alle weiteren Planungen sind dann die besten Voraussetzungen gegeben. Auch eine Einsparung von aufwendigen Vermessungen zur Bestandsherstellung ist damit verbunden.

 

Der Kostenanteil der Gemeinde Stralendorf beläuft sich über zwei Haushaltsjahre auf 34.800,00 DM.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 16.03.2000 die Durchführung einer Vergabe-ABM zur Erstellung eines geografischen Informationssystems unter Beteiligung der Gemeinde Pampow.

Die Ausschreibung ergab, dass das Vermessungsbüro Blum den Auftrag erhält.

Die Kosten für die Gemeinde Stralendorf betragen für die Haushaltsjahre 1999 und 2000 34.800,00 DM.

Damit ist der Kostenanteil für die Gemeinde Stralendorf für diese Maßnahme angemessen .

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           3

Stimmenenthaltungen:                                                                2

Ungültige Stimmen:                                                                    0