Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sach- und Rechtslage:

Aus der Reihe der Gemeindevertretung wurde der Wunsch geäußert, Einladungen zu Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen in Zukunft rechtsverbindlich in elektronischer Form zu versenden, da dieses Zeit und Kosten spart. Nach der KV –MV ist dieses in der Geschäftsordnung zu regeln. Der neu eingefügte §17 der Geschäftsordnung Wittenförden (Elektronische Übermittelung) regelt hierzu das Verfahren.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wittenförden.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0