Sitzung: 05.12.2011 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2011/WIT/356
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft
vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen
Änderungen unterworfen.
Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt
, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M-V
notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen
sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen. Die Änderungen der
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.
Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
auf Empfehlung des Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2011 mit seinen
Anlagen, sowie weiteren 2000€ für
Straßeninstandsetzungen und 10.000€ für den Bau einer Bushaltestelle.
Finanzielle Auswirkungen
entsprechend den
Festlegungen der Nachtragshaushaltssatzung.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis mit
Änderungen
Gesetzliche Zahl der
Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0