Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.

Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt , ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M-V  notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen. Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.

Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungspflichtig.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2011 mit seinen Anlagen, sowie weiteren 2000€ für Straßeninstandsetzungen und 10.000€ für den Bau einer Bushaltestelle.

 

Finanzielle Auswirkungen

entsprechend den Festlegungen der Nachtragshaushaltssatzung.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis        mit Änderungen

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0