Sitzung: 18.03.2002 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 15 Ja - Stimmen 1 Stimmenthaltung
Vorlage: 2002/AMT/038
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach der KV M-V müssen die Ausschüsse in der
Hauptsatzung mit Ihren Aufgaben
benannt werden, auch wenn es sich um zeitweise
Ausschüsse handelt. Die Mitglieder
müssen durch den Amtsausschuß gewählt werden und die
Zahl der Amtsausschuss-
mitglieder muß größer als die der Zahl der berufenen
Einwohner sein. Die bisher von
den Gemeinden vorgeschlagenen “Gemeindekoordinatoren”
sind bis auf eine Person
nicht Mitglied des Amtsausschusses.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuß schlägt vor, den o.g. Beschluß
insoweit zu ändern, als dass
die Worte “begleitender Ausschuß” durch das Wort
“Arbeitsgruppe” ersetzt werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 24
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 16
Davon stimmberechtigt: 16
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0