Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 15 Ja - Stimmen 1 Stimmenthaltung

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Nach der KV M-V müssen die Ausschüsse in der Hauptsatzung mit Ihren Aufgaben

benannt werden, auch wenn es sich um zeitweise Ausschüsse handelt. Die Mitglieder

müssen durch den Amtsausschuß gewählt werden und die Zahl der Amtsausschuss-

mitglieder muß größer als die der Zahl der berufenen Einwohner sein. Die bisher von

den Gemeinden vorgeschlagenen “Gemeindekoordinatoren” sind bis auf eine Person

nicht Mitglied des Amtsausschusses.

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuß schlägt vor, den o.g. Beschluß insoweit zu ändern, als dass

die Worte “begleitender Ausschuß” durch das Wort “Arbeitsgruppe” ersetzt werden.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       24

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       16

Davon stimmberechtigt:                                                  16

Ja-Stimmen:                                                                  15

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0