Sitzung: 30.11.2011 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2011/WAR/252
Sach- und Rechtslage:
Mit der Änderung der
Kommunalverfassung M-V vom 05.09.2011 wurde in §132 die Anzahl der weiteren
Mitglieder des Amtsausschusses neu geregelt.
Gemäß §176 Abs. 4
Kommunalverfassung M-V ist die Zahl der weiteren Mitglieder mit Wirkung zum
01.01.2012 den geänderten Bestimmungen anzupassen. Hierzu haben die
Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
gewählten Personen mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2011 abzuberufen und soweit
erforderlich eine Neuwahl durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Warsow beruft
Herrn Gerhard Evers
als weiteres Mitglied
des Amtsausschusses mit Wirkung des Ablaufs 31.12.2011 ab.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0