Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit der Änderung der Kommunalverfassung M-V vom 05.09.2011 wurde in §132 die Anzahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses neu geregelt.

Gemäß §176 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ist die Zahl der weiteren Mitglieder mit Wirkung zum 01.01.2012 den geänderten Bestimmungen anzupassen. Hierzu haben die Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitglieder des Amtsausschusses gewählten Personen mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2011 abzuberufen und soweit erforderlich eine Neuwahl durchzuführen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beruft

 

Herrn Gerhard Evers

 

als weiteres Mitglied des Amtsausschusses mit Wirkung des Ablaufs 31.12.2011 ab.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         6

Davon stimmberechtigt:                                     6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0