Sitzung: 05.12.2011 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2011/WIT/354
Sach- und Rechtslage:
Mit der Änderung der
Kommunalverfassung M-V vom 05.09.2011 wurde in §132 die Anzahl der weiteren
Mitglieder des AA neu geregelt.
Gemäß §176 Abs. 4 Kommunalverfassung
M-V ist die Zahl der weiteren Mitglieder mit Wirkung zum 01.01.2012 der
geänderten Bestimmungen anzupassen. Hierzu haben die GV’s sämtliche zu weiteren
Mitglieder des Amtsausschusses gewählten Personen mit Wirkung zum Ablauf des
31.12.2011 abzuberufen und soweit erforderlich eine Neuwahl durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beruft
Herrn Manfred
Bosselmann und den Stellvertreter Herrn Matthias Eberhardt
Herrn Harry Heinrich und
den Stellvertreter Herrn Detlef Wessels
Herrn Dr. Daniel Pracht
und den Stellvertreter Herrn Rüdiger Niemeyer
Als weitere Mitglieder
des Amtsausschusses mit Wirkung des Ablaufs 31.12.2011 ab.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0