Sitzung: 05.12.2011 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2011/WIT/355
Sach- und Rechtslage:
Durch die Neufassung
der Kommunalverfassung M-V und die Kreisgebietsreform sind zwingende Änderungen
der Hauptsatzung notwendig.
Die Dienstsiegel müssen
dem neuen Landkreisnamen angepasst werden, soweit der Gemeindename mehrmals in
Mecklenburg vorkommt, ist der Landkreis Ludwigslust durch den Landkreis
Ludwigslust-Parchim zu ersetzen, ansonsten reicht der Gemeindename im
Dienstsiegel aus. Um eine bessere Transparenz über Spenden an die Gemeinden
herzustellen, bedarf die Annahme von Spenden ab sofort der Genehmigung der
Gemeindevertretung. Diese kann Ihre Befugnisse für Spenden unter 1000€ auf den
Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Bürgermeister (bis 100€) übertragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertreter beschließen die anliegende Hauptsatzung der
Gemeinde Wittenförden.
Finanzielle Auswirkungen
Ca. 100€ für Dienstsiegel
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0