Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sach- und Rechtslage:

Durch die Neufassung der Kommunalverfassung M-V und die Kreisgebietsreform sind zwingende Änderungen der Hauptsatzung notwendig.

Die Dienstsiegel müssen dem neuen Landkreisnamen angepasst werden, soweit der Gemeindename mehrmals in Mecklenburg vorkommt, ist der Landkreis Ludwigslust durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu ersetzen, ansonsten reicht der Gemeindename im Dienstsiegel aus. Um eine bessere Transparenz über Spenden an die Gemeinden herzustellen, bedarf die Annahme von Spenden ab sofort der Genehmigung der Gemeindevertretung. Diese kann Ihre Befugnisse für Spenden unter 1000€ auf den Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Bürgermeister (bis 100€) übertragen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertreter beschließen die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 100€ für Dienstsiegel

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0