Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.

Auf Grund der Notwendigkeit von Baumaßnahmen am Schulsportplatz Stralendorf und den hierzu vom Fördermittelgeber geforderten Unterlagen, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M-V notwendig, einen Nachtragshaushalt zu beschließen.

Die weiteren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen sind in der Anlage enthalten.

Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungspflichtig, da für 2012 eine Verpflichtungsermächtigung geplant ist.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt auf Empfehlung des  Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2011 mit seinen Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend den Festlegungen der I. Nachtragshaushaltssatzung 2011.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           25

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           19

Davon stimmberechtigt:                                      19

Ja-Stimmen:                                                      16

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        2

Ungültige Stimmen:                                            0