Sitzung: 24.10.2011 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2011/AMT/162
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft
vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen
Änderungen unterworfen.
Auf Grund der Notwendigkeit von Baumaßnahmen am
Schulsportplatz Stralendorf und den hierzu vom Fördermittelgeber geforderten
Unterlagen, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M-V notwendig, einen Nachtragshaushalt
zu beschließen.
Die weiteren Erläuterungen sind dem beiliegenden
Vorbericht zu entnehmen.
Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung mit
ihren Plänen sind in der Anlage enthalten.
Der 1. Nachtragshaushalt ist
genehmigungspflichtig, da für 2012 eine Verpflichtungsermächtigung geplant ist.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
beschließt auf Empfehlung des
Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2011 mit seinen Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechend den Festlegungen der I. Nachtragshaushaltssatzung 2011.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 25
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 19
Davon stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0