Sitzung: 26.09.2011 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2011/WIT/353
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden verfügt über einen
rechtskräftigen Flächennutzungsplan (Stand 1. Änderung).
Auf ihrer Sitzung am 19.12.2005 hat die
Gemeindevertretung einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des F-Planes
gefasst. Diese 2. Änderung wurde nicht in Kraft gesetzt. Der Beschluss
2005/WIT/190 ist aufzuheben.
Die Gemeinde möchte nun im Rahmen der 2. Änderung
mit der Darstellung einer eventuellen Konzentrationszone für Biogasanlagen § 35
Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan darstellen.
Für dieses Verfahren ist ein
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich.
Mit der Erarbeitung der 2. Änderung ist ein
Planungsbüro zu beauftragen. Dies wird u.a. eine Machbarkeitsstudie zur
Standortuntersuchung durchführen.
Beschlussvorschlag:
- Hiermit
hebt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden den Beschluss 2005/WIT/190
zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst am
19.12.2005 auf.
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Aufstellung
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden
entsprechend der Sach- und Rechtslage und anliegendem Plangeltungsbereich.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die
Gemeinde beschließt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 10.000 € für die
Planungskosten. Der Bürgermeister wird ermächtigt das Planungsbüro ……..
mit der Erarbeitung der 2. Änderung des F-Planes zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen
Für das weitere Verfahren ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes betragen ca. 10.000 €. Die Kosten sind nicht im Haushalt berücksichtigt und stellen somit eine überplanmäßige Ausgabe entspr. § 50 KV M/V dar. Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0