Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Wittenförden verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan (Stand 1. Änderung).

 

Auf ihrer Sitzung am 19.12.2005 hat die Gemeindevertretung einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des F-Planes gefasst. Diese 2. Änderung wurde nicht in Kraft gesetzt. Der Beschluss 2005/WIT/190 ist aufzuheben.

 

Die Gemeinde möchte nun im Rahmen der 2. Änderung mit der Darstellung einer eventuellen Konzentrationszone für Biogasanlagen § 35 Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan darstellen.

 

Für dieses Verfahren ist ein Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Mit der Erarbeitung der 2. Änderung ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Dies wird u.a. eine Machbarkeitsstudie zur Standortuntersuchung durchführen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Hiermit hebt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden den Beschluss 2005/WIT/190 zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst am 19.12.2005 auf.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden entsprechend der Sach- und Rechtslage und anliegendem Plangeltungsbereich.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die Gemeinde beschließt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 10.000 € für die Planungskosten. Der Bürgermeister wird ermächtigt das Planungsbüro …….. mit der Erarbeitung der 2. Änderung des F-Planes zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für das weitere Verfahren ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes betragen ca. 10.000 €. Die Kosten sind nicht im Haushalt berücksichtigt und stellen somit eine überplanmäßige Ausgabe entspr. § 50 KV M/V dar. Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0