Sitzung: 08.09.2011 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2011/WAR/250
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V(KV M-V) hat die
Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden. Verweigert die
Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus,
sind die Gründe anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die
Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich
mitzuteilen und öffentlich bekannt zu geben. Die Prüfung der Jahresrechnung
erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 09.06.2011. Die
Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen. Das
Rechnungsprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung
des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2010, die über– und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 und bestätigt die Entlastung
der Bürgermeisterin.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0