Sitzung: 08.09.2011 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2011/WAR/251
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und
Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante
Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund neuer investiver Maßnahmen
ist es gemäß § 50 KV M-V zwingend notwendig, einen 1. Nachtragshaushalt zu
beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu
entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow
beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses den
1. Nachtragshaushalt 2011 mit seinen
Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
gemäß
Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0