Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Am  01.10.2001 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer den Entwurf und die Auslegung der  o.g.  1. Änderung des B – Planes Nr. 2  beschlossen .

Die Bekanntmachung erfolgte am 02.11.2001 im Amtsblatt des Amtes Stralendorf , die Auslegung erfolgte vom 12.11.2001 bis  13.12.2001 .

Während der Zeit der Auslegung wurden seitens der Bürger  keine Hinweise oder Änderungswünsche

ect. vorgebracht . Als Träger öfffentlicher Belange wurde nur das Landratsamt Ludwigslust mit seinen Dienststellen eingeschaltet. Von dort liegt die Stellungnahme vom 21.01.2002 vor (siehe Anlage) , die ein Einverständnis signalisiert. Da sich der Gebietscharakter des B – Planes nicht verändert , wurde davon ausgegangen, daß die Grundzüge der Planung unberührt bleiben und deshalb eine Änderung nach § 13 Bau GB gerechtfertigt ist .

 

 

Beschluss:

 

 

1.                   Die Abwägung im Sinne der Darlegungen in der Sach – und Rechtslage wird beschlossen .

 

2.                   Die 1. Änderung des B – Planes Nr. 2  “Zum Gutshof “  wird als Satzung beschlossen .

 

3.                   Die Satzung ist durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen .