Sach- und Rechtslage:
Am 01.10.2001 hat
die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer den Entwurf und die Auslegung
der o.g.
1. Änderung des B – Planes Nr. 2
beschlossen .
Die Bekanntmachung erfolgte am 02.11.2001 im Amtsblatt
des Amtes Stralendorf , die Auslegung erfolgte vom 12.11.2001 bis 13.12.2001 .
Während der Zeit der Auslegung wurden seitens der
Bürger keine Hinweise oder
Änderungswünsche
ect. vorgebracht . Als Träger öfffentlicher Belange
wurde nur das Landratsamt Ludwigslust mit seinen Dienststellen eingeschaltet.
Von dort liegt die Stellungnahme vom 21.01.2002 vor (siehe Anlage) , die ein
Einverständnis signalisiert. Da sich der Gebietscharakter des B – Planes nicht
verändert , wurde davon ausgegangen, daß die Grundzüge der Planung unberührt
bleiben und deshalb eine Änderung nach § 13 Bau GB gerechtfertigt ist .
Beschluss:
1.
Die Abwägung im Sinne der Darlegungen in der Sach – und Rechtslage wird
beschlossen .
2.
Die 1. Änderung des B – Planes Nr. 2
“Zum Gutshof “ wird als Satzung
beschlossen .
3.
Die Satzung ist durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen .