Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja - Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Für den mit Bescheid des Ministeriums für Arbeit und Bau Mecklenburg – Vorpommern genehmigten (teilgenehmigten) Flächennutzungsplan wurde am 11.06.2001 der Beitrittsbeschluß gefasst. Für die noch nicht genehmigten Teilflächen und die Teilflächen des Flächennutzungsplanes, die eine Überarbeitung erfahren, wurde das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes fortgeführt. Für die überarbeiteten Teilbereiche des Flächennutzungsplanes wurde die öffentliche Auslegung im Amt Stralendorf durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die eingegangenen Anregungen wurden zusammengestellt und die Gemeinde Wittenförden hat die Abwägung vorgenommen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen und den Flächennutzungsplan zur Genehmigung einzureichen, ist der abschließende Beschluss erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage zum Beschluss ist die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden in der Fassung der 1. Änderung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für noch nicht genehmigte Teilbereiche und genehmigte Teile des Flächennutzungsplanes, die eine Überarbeitung erfahren, wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten – geprüft. Es ergeben sich:

     * zu berücksichtigende Anregungen

     * teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

     * nicht berücksichtigte Anregungen.

2.  Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden im Erläuterungsbericht berücksichtigt.

3.  Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.  Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung nach § 246a, Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB, mit einer Stellungnahme beizufügen.

5.  Die Abwägung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

6.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden faßt den abschließenden Beschluss über den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden.

7.  Der Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

8.  Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0