Sitzung: 25.02.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja - Stimmen
Vorlage: 2002/WIT/088
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für den mit Bescheid des Ministeriums für Arbeit und Bau
Mecklenburg – Vorpommern genehmigten (teilgenehmigten) Flächennutzungsplan
wurde am 11.06.2001 der Beitrittsbeschluß gefasst. Für die noch nicht
genehmigten Teilflächen und die Teilflächen des Flächennutzungsplanes, die eine
Überarbeitung erfahren, wurde das Verfahren zur Aufstellung des
Flächennutzungsplanes fortgeführt. Für die überarbeiteten Teilbereiche des
Flächennutzungsplanes wurde die öffentliche Auslegung im Amt Stralendorf
durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren
beteiligt. Die eingegangenen Anregungen wurden zusammengestellt und die
Gemeinde Wittenförden hat die Abwägung vorgenommen. Um die weiteren
Verfahrensschritte durchzuführen und den Flächennutzungsplan zur Genehmigung
einzureichen, ist der abschließende Beschluss erforderlich. Der
Flächennutzungsplan wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage zum Beschluss ist die tabellarische Zusammenstellung eingegangener
Anregungen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wittenförden in der Fassung der 1. Änderung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für noch nicht genehmigte Teilbereiche und genehmigte Teile des Flächennutzungsplanes, die eine Überarbeitung erfahren, wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten – geprüft. Es ergeben sich:
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
* nicht berücksichtigte Anregungen.
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den
von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden im
Erläuterungsbericht berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Anregungen erhoben
haben, von dem Ergebnis der Abwägung für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei
der Vorlage für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung nach
§ 246a, Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB, mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden wird von der Gemeindevertretung
wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Wittenförden faßt den abschließenden Beschluss über den Flächennutzungsplan der
Gemeinde Wittenförden.
7. Der Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung
der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0