Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.

Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt , ist es gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V  notwendig, einen Nachtragshaushalt zu beschließen.

Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.

Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungspflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2011 mit seinen Anlagen.

 

Der Fachdienstleiter II des Amtes Stralendorf wird beauftragt den Haushalt dahin gehend zu ändern, dass der Ansatz für die Haushaltsstelle Unterhaltung Kita auf 3700€ erhöht wird, welche gedeckt sind durch Einnahmen aus der Haushaltsstelle Gestattungsvertrag von 1000€ und Minderausgaben aus dem Bereich Wahlen von 500€.

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Haushaltssatzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0