Sitzung: 28.06.2011 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2011/HOL/346
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden
verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt
ständigen Änderungen unterworfen.
Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt
, ist es gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig, einen Nachtragshaushalt zu
beschließen.
Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden
Vorbericht zu entnehmen.
Die Änderungen der Nachtragshaushaltssatzung mit
ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.
Der 1. Nachtragshaushalt ist
genehmigungspflichtig.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf
Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2011 mit seinen
Anlagen.
Der Fachdienstleiter
II des Amtes Stralendorf wird beauftragt den Haushalt dahin gehend zu ändern,
dass der Ansatz für die Haushaltsstelle Unterhaltung Kita auf 3700€ erhöht
wird, welche gedeckt sind durch Einnahmen aus der Haushaltsstelle
Gestattungsvertrag von 1000€ und Minderausgaben aus dem Bereich Wahlen von
500€.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss
begründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 8
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0