Sitzung: 20.06.2011 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2011/AMT/161
Sach- und Rechtslage:
Für die kommenden Landtags- und
Kommunalwahlen ist aufgrund des Wechsels der Wahlleitung und des
altersbedingten Ausscheidens eines stellvertretenden Mitgliedes ein neuer
Wahlausschuss zu berufen. Der Wahlausschuss ist u.a. zuständig für die
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und
Gemeindevertretungswahlen, für die Feststellung derer Wahlergebnisse und für
die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Entscheidungen der
Gemeindewahlbehörde zur Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Den Wahlausschuss bilden die
Wahlleiterin als Vorsitzende und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl
der weiteren Mitglieder ist vom Amtsausschuss festzulegen. Der bisherige
Wahlausschuss bestand aus der Wahlleiterin und vier weiteren Mitgliedern. Es
wird vorgeschlagen, die Anzahl der weiteren Mitglieder für den Wahlausschuss
auf vier zu bestimmen.
Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des
Amtes Stralendorf vom 25.05.2011 wurden die Parteien und Wählergruppen für die
Bildung des Wahlausschusses aufgefordert, bis zum 07.06.2011 wahlberechtigte
Einwohner/innen vorzuschlagen. Bis dato ist nur ein Vorschlag eingegangen.
Werden nicht genügend Vorschläge gemacht, beruft die Wahlleiterin bis zur
Mindestgröße fehlende Mitglieder nach eigenem Ermessen.
Die Amtszeit des bisherigen
Wahlausschusses endet mit der Bestellung des neuen Wahlausschusses.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes
Stralendorf legt die Anzahl der weiteren Mitglieder des Wahlausschusses auf
vier fest.
Finanzielle Auswirkungen
Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Wahlausschusses haben einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21 € je Sitzung. Die Mittel sind im HH eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des
Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 25
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 22
Davon stimmberechtigt: 22
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0